Anwaltskanzlei schützt den guten Ruf Ihres Hotels und Restaurants im Internet

 

Wir bekämpfen

negative Bewertungen, Verleumdungen und Fakebewertungen
bei Google, HolidayCheck, Tripadvisor und anderen Portalen
durch juristisches Fachwissen.

Erfahrung:
Bei jeder Bewertung besteht die Chance der Löschung, selbst bei reinen Meinungsäußerungen.

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Faire Preise
und volle Kostentransparenz: Individuelle Preise für jedes Kundenprofil, angepasst an Ihren Bedarf.

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Mehr Umsatz
durch positive Bewertungen. Kostenlose Beratung, Überwachung und Analyse Ihrer Internetreputation.

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Sofortservice:
Schicken Sie Ihre negative Bewertung per Whatsapp an
0178 71 40 54 und Sie erhalten sofort eine kostenlose Erstprüfung.

Unsere Arbeit erweckt Aufmerksamkeit

Informationen vom Anwalt zum Reputationsschutz im Internet

Informationen vom Anwalt zum Reputationsschutz im Internet

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Was versteht man unter Reputationsmanagement für Hotels und Restaurants?

Der Begriff Reputationsmanagement umfasst die stetige Überwachung des Rufes eines Unternehmens in digitalen Medien. Gleichzeitig beinhaltet es die aktive Beeinflussung, um die Reputation positiv zu fördern. Sowohl Restaurants als auch Hotels sind zum großen Teil von den Bewertungen ihrer bisherigen Gäste im Internet abhängig. Hinterlassen die Gäste positive Bewertungen auf Social Media Kanälen und Bewertungsportalen positive Kommentare oder empfehlen Sie ein Hotel oder ein Restaurant weiter, ist dies für den Ruf desjenigen praktisch unbezahlbar. Denn viele potenzielle Neukunden und zukünftige Gäste informieren sich vor ihrem ersten Besuch im Internet, um Erkundungen über die Meinung anderer einzuholen.

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Warum das Reputationsmanagement für Hotels und Restaurants so wichtig ist

Mischen sich jedoch auch negative Kommentare unter die positiven, kann dies unter Umständen fatale Folgen für den Gaststätten- oder den Hotelbetreiber haben. In der Konsequenz können neue Gäste von vornherein abgeschreckt werden und suchen sich schließlich ein anderes Lokal oder wählen ein anderes Hotel. Mit dem so genannten Reputationsmanagement behalten Sie Ihren Ruf im Internet im Auge und gehen, wenn nötig, gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vor. Denn nicht selten ziehen negative Einträge und Bewertungen unzufriedener Gäste massive Folgen nach sich. Nicht nur die Gäste können durch solche Negativ-Einträge vergrault werden – auch potenzielle neue Mitarbeiter machen sich mehr und mehr heutzutage im Zuge ihres Bewerbungsverfahrens über den potenziellen neuen Arbeitgeber im Internet schlau. Schlechte Bewertungen könnte also auch Fachpersonal davor zurückschrecken lassen, sich bei Ihnen zu bewerben.

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Wie Sie negative Bewertungen über Ihr Restaurant oder Ihr Hotel löschen können

Wir haben uns darauf spezialisiert, negative Bewertungen in Foren, auf bekannten Bewertungsportalen und in den gängigen Social-Media-Kanälen für Hotel- und Restaurantbetreiber zu löschen. Als Anwalt für Reputationsschutz verfügen wir zum einen über die nötige Expertise und das Know-how im Bereich Reputationsmanagement. Zum anderen greifen wir auf jahrelange Erfahrung sowie unser fundiertes Wissen zurück und wissen genau, worauf es beim Schutz Ihrer Reputation ankommt. Wir kennen zudem die Tricks der Portalbetreiber und beraten unsere Kunden daher eingehend, wie sie mit negativen Bewertungen umgehen sollten. Schließlich möchten die meisten Betreiber eines Restaurants oder eines Hotels negative Bewertungen schnellstmöglich entfernen lassen und probieren daher nicht selten auf eigene Faust Kontakt zum Portalbetreiber aufzunehmen.

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Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Reputationsschutz

Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir werden anschließend schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen unsere weitere Vorgehensweise vorschlagen.

Tipps und Tricks vom Anwalt

Das müssen Sie tun und lassen, wenn Sie bewertet wurden

Tipps und Tricks vom Anwalt

Das müssen Sie tun und lassen, wenn Sie bewertet wurden

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Überblick verschaffen, Ruhe bewahren

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Online-Bewertungen. Sobald Sie eine negative Bewertung finden heißt es: Sachlich und strukturiert handeln. Folgen Sie in diesem Fall diesen Regeln.

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Folgen Sie nicht Ratschlägen aus dem Internet

Online werden viele schädliche Ratschläge verbreitet, wie Sie mit Bewertungen umgehen sollen. Bitte vertrauen Sie weder Google noch Tipps von juristischen Laien oder “Marketingexperten”.

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Antworten Sie nicht auf Ihre negative Bewertung

Antworten Sie nicht mit der Antwordfunktion des Portals! Das Portal muss die Rechtmäßigkeit der Bewertung beweisen. Wenn Sie das Ziel haben, dasss die Bewertung vom Portal gelöscht wird, sollten Sie dem Portalbetreiber keine Argumente geben und so die Beweisführung vereinfachen.

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Beweise sichern

Sichern Sie die Beweise, indem Sie einen Screenshot der negativen Bewertung inclusive Anzeige des Datums und der Uhrzeit machen.

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Nehmen Sie keinen Kontakt zu dem bewertenden Kunden auf

Dies mag unter Umständen möglich sein, wenn Sie viel Zeit haben um sich mit ihm persönlich auseinanderzusetzen. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Kunde meißtens eine ganz andere Sichtweise auf die Situation hat, was das Gespräch nicht einfacher machen wird. Entscheidend ist aber, dass durch die Kontaktaufnahme zum Kunden wertvolle taktische juristische Optionen zunichte gtemacht werden. Schließlich dürfen Sie nicht mehr behaupten, wer die Bewertung geschrieben hat.

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Bevor Sie handeln lassen Sie sich kostenlos beraten

Wir beraten Sie kostenlos, wie man rechtssicher mit den größten Erfolgschancen gegen eine negative Bewertung vorgeht. Auch Meinungsäußerungen können rechtswidrig sein. Bei jeder Bewertung besteht die reelle Chance der Löschung mit der richtigen juristischen Taktik. Nutzen Sie unser Spezialwissen: Patienten sollen auch nicht an sich selbst herumdoktern.

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