Google Rezension löschen,
Online Reputation verbessern,
Rufschädigung abmahnen.

Wir entfernen negative Rezensionen auf Onlineportalen wie Google, Kununu, Jameda, Tripadvisor, HolidayCheck, Trustpilot, golocal & Facebook.

Bekannt aus folgenden Medien:

Checkliste: Negative Rezensionen löschen, Fehler vermeiden & richtig reagieren


Beauftragen Sie keine illegale Agentur

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen durch unqualifizierte Meldungen unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.

Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.


Antworten Sie nicht auf Bewertungen - Wichtig für Ärzte

Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen.


Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf

Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen zu geben. Jeder falsche Satz kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Mandanten neigen auch hier dazu falsch vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen.


Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal an

Melden Sie sich nie freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil für Ihre Firma. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark vereinbart und das Portal löscht nur noch nach eigenen Regeln. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt.


Kontaktieren Sie nicht den Bewerter

Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung unlöschbar wird.


Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab

Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt. wenn Google die Bewertung nicht fristgerecht löscht. Die Versicherung bezahlt nach RVG und keine geringe pauschale in Höhe von € 159.

Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung herbeizuführen:

Schutz vor erneuter Bewertung

Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.

Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen

Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.

Kostenübernahme & Full-Service Kanzlei

Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie tätig. Sie tragen kein Kostenrisiko.

Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?

Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.


Bauen Sie positive Bewertungen auf

Viele positive Bewertungen bieten Ihne einen Puffer wenn Sie mal wieder eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter. Dabei handelt es sich um ein Tool, welches schlechte Bewertungen aussortiert. Potenzielle negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Bitte sprechen Sie uns an.


Kaufen Sie keine positiven Bewertungen

Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:

Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel:

Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.


Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten

Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich nur von echten Experten bei der Löschung von Bewertungen helfen lassen. Löschagenturen sind nie Experten, da sie keine Rechtsdienstleistung durchführen dürfen. Dies dürfen nur Rechtsanwälte. Daher können Agenturen ihnen auch nicht mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an für den Arzt zu operieren. Wenn Sie bei der Bearbeitung der Beschwerde etwas falsch machen, kann die Bewertung unlöschbar werden oder im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Abmahnung oder eine negative Feststellungsklage drohen.


So lassen sich negative Google Rezensionen löschen

Wir informieren Sie darüber, wie man unvorteilhafte Google Bewertungen löschen kann. Es ist wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, nachdem eine schlechte Bewertung abgegeben wurde, denn mit der geeigneten Unterstützung können negative Google Bewertungen im World Wide Web rasch eliminiert werden. Wir demonstrieren Ihnen, wie das funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Heutzutage ist Google My Business das bedeutendste Portal für Bewertungen auf der ganzen Welt. Durch Bewertungen und Rezensionen (= Bewertungen, die Text enthalten) kann Google den Ruf eines Betriebs in beträchtlichem Maße beeinträchtigen. Zahlreiche Klienten werden von Bewertungen und Rezensionen beeinflusst und neigen dazu, Firmen mit positiven Bewertungen zu bevorzugen. Wir stellen Ihnen dar, wie man negative Rezensionen auf Google entfernen lassen kann, die dem Betrieb schaden könnten. Ebenfalls erfahren Sie, weshalb es vorteilhaft ist, einen Anwalt zu konsultieren.

Falls eine negative Google Bewertung aufgetaucht ist, zögern Sie nicht, uns direkt unter der Rufnummer ☎ 030 29 68 11 18 zu kontaktieren, um eine unverbindliche Beratung zu erhalten. Mit unserem Wissen aus über 30.000 Google Bewertungen stehen wir Ihnen zur Seite und setzen uns in der Regel sofort mit Google in Verbindung, um eine Löschung zu erwirken.


1. Befugnis zur Entfernung

Personen, die davon betroffen sind, stellen oft die Frage, wer berechtigt ist, eine Google Bewertung zu entfernen. Es ist ausschließlich Rechtsanwälten gestattet, dies im Auftrag von Klienten durchzuführen. Unsere Firma ist eine Anwaltskanzlei, die sich seit Jahren auf den Schutz der Reputation spezialisiert hat. Wir unterstützen täglich Kunden bei der Entfernung von rufschädigenden Rezensionen auf Google. Wenn Sie sich an uns wenden, wird Ihnen sofort ein spezialisierter Jurist zugewiesen, der als Ihr Ansprechpartner fungiert.

Um Beschwerden bei Google zu melden, ist eine juristische Begründung erforderlich, die erklärt, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Wir haben den Vorteil, dass Google uns aufgrund unserer vielen Gerichtsverfahren kennt und schnell reagiert. Wir haben unter anderem das erste Urteil gegen Google vor dem Landgericht Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018 – Google 1 Stern Bewertung). Unsere Erfolgsquote bei der Löschung von Bewertungen ist sehr hoch, manchmal können sogar alle Bewertungen entfernt werden, insbesondere wenn sie alt sind und nur wenig Text enthalten.


2. Google Rezension vs. Google Bewertung

Jeder ist mit den gelben Sternebewertungen von Google vertraut. Diese repräsentieren Bewertungen von Nutzern. Ein Nutzer kann ein Unternehmen mithilfe eines 5-Sterne-Systems bewerten. Es ist auch möglich, einen Bewertungstext zu hinterlassen. Google bezeichnet die Sterne als Bewertung und den Text als Rezension. Die Bewertungen und Rezensionen erscheinen neben dem Eintrag des Unternehmens in Google Maps und in der Google-Suche. Unternehmen haben keine Möglichkeit, die Bewertungen selbst zu entfernen oder sie auszuschalten bzw. zu deaktivieren.

Beachte bitte: Google Maps Bewertungen werden ganz oben in den Google-Ergebnissen angezeigt und sind oft entscheidend dafür, ob potenzielle Kunden das Unternehmen kontaktieren oder nicht. Abgesehen von ihrer hohen Sichtbarkeit beeinflussen die gelben Sterne auch das Suchmaschinenranking. SEO-Experten betonen, dass Google-Bewertungen einen signifikanten Einfluss auf das Ranking haben.


3. Google Rezension: Wer darf sie abgeben?

Um eine Bewertung abzugeben, benötigt man ein Google-Konto. Die Registrierung ist kostenlos und anonym möglich. Es ist möglich, sich unter einem falschen oder einem erfundenen Namen anzumelden.

Bitte beachte: Nur Personen, die tatsächlich mit dem Unternehmen in Kontakt standen, dürfen eine Bewertung abgeben. Dies umfasst auch einfache Beratungsgespräche. Das Hören von Erfahrungsberichten von anderen Personen oder das Betrachten der Website des Unternehmens allein reicht nicht aus, um als Kunde zu gelten (entschieden vom OLG Stuttgart). Deshalb können falsche Behauptungen in Google Reviews von Personen, die keinen tatsächlichen Kontakt hatten, gelöscht werden.


4. Rezension von jemand anderem löschen?

Die erfreuliche Nachricht lautet: Es besteht die Möglichkeit, ungünstige Google-Bewertungen zu beseitigen. Natürlich gibt es dabei Einschränkungen. Die Google-Bewertung muss nämlich rechtswidrig sein. Äußerungen, die zulässige Meinungen darstellen oder wahre Tatsachenbehauptungen enthalten, sind erlaubt. Allerdings sind auch bei der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt. Eine Vielzahl negativer Bewertungen verstößt gegen das deutsche Recht, da sie falsche Tatsachen, Beleidigungen oder Verleumdungen enthalten. Auch eine Missachtung der Google-Richtlinien berechtigt zur Entfernung der Google-Bewertung.

Tipp: In der Regel bitten unsere Kunden um die Löschung von Bewertungen mit 1 Stern („Sehr schlecht“) oder 2 Sternen („Nicht so gut“). Aber auch Bewertungen mit 3, 4 oder 5 Sternen können rechtswidrig sein, wenn sie unzulässige Äußerungen enthalten.

Es ist sowohl möglich, Google-Bewertungen mit als auch ohne Text zu entfernen. Ist der Text rechtswidrig, muss Google die gesamte Bewertung entfernen. Zusätzlich zur Rechtswidrigkeit der Bewertung ist die Formulierung der Beschwerde von entscheidender Bedeutung. Wenn dort Fehler gemacht werden, wird Google die Bewertung oft nicht löschen.


5. Google Rezension entfernen lassen?

Unternehmen haben keine Möglichkeit, unerwünschte Bewertungen eigenständig zu entfernen. Ein „Bewertung löschen“-Button existiert nicht. Stattdessen muss man Google davon überzeugen, dass die Bewertung rechtswidrig ist. Dazu ist eine Beschwerde mit rechtlicher Begründung erforderlich. Die Rechtsabteilung von Google entscheidet dann über die Rechtmäßigkeit der Beanstandung.

Tipp: Sie möchten die Bewertung selbst löschen? Wir raten dringend davon ab. Falsche Beschwerden oder Kommentare können die Chance auf eine Löschung mindern.

Zwar können Sie auf „Bewertung melden“ klicken. In der Regel ist das jedoch nicht erfolgreich, da Sie keine ausführliche Begründung einreichen können.

Selbst bei offensichtlich rechtswidrigen Bewertungen hat die Rechtsabteilung von Google bereits wie folgt geantwortet: Sie werden als Betroffener von Google für naiv gehalten, denn Google hat kein Interesse an der Beseitigung von Rufschädigungen.

Machen Sie keine Experimente! Wenn Sie fremde Google-Bewertungen entfernen möchten, wenden Sie sich stets an einen spezialisierten Anwalt. Google stellt ein Formular für rechtliche Beschwerden zur Verfügung. Wir fügen unserer Beschwerde eine juristische Begründung hinzu und liefern Google Argumente, warum der Inhalt der Bewertung rechtswidrig ist. Darüber hinaus möchte Google wissen, welche Gesetze verletzt wurden. Sie sehen: Google wird die Bewertung nur bearbeiten und möglicherweise entfernen, wenn eine juristisch fundierte Beschwerde eingereicht wird. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie hier bestmöglich unterstützen.


6. Wann Google Rezension löschbar?

Es stellt sich die Frage, unter welchen Umständen es möglich ist, eine Bewertung auf Google löschen zu lassen. Letztendlich wird Google eine Bewertung nur dann entfernen, wenn sie rechtswidrig ist. Ob dies der Fall ist, wird oft erst im Rahmen eines Prüfverfahrens festgestellt. Daher ist es legitim, alle negativen Google-Bewertungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, unabhängig davon, ob sie anonym oder mit Text versehen sind oder nicht. Eine Bewertung wird dann entfernt, wenn sie sich während des Prüfverfahrens als rechtswidrig herausstellt. Eine Strafbarkeit ist hierbei nicht notwendig.

Tipp: Wenn ein Rechtsanwalt behauptet, er habe bisher 99% seiner bearbeiteten Bewertungen gelöscht, sollten Sie skeptisch sein. Denn viele Bewertungen sind zulässig und werden von Google nicht entfernt.

Auch in Bezug auf 1-Stern-Bewertungen mit sehr wenig Text haben Gerichte Google zur Löschung verurteilt, wie z. B. das LG Mainz mit Urteil vom 19.4.2018 – 1 O 86/17 oder das LG Saarbrücken mit Beschluss vom 7.2.2018 – 4 O 32/18 oder das LG Berlin mit Beschluss vom 8.10.2018 – 27 O 525-18.

Wichtig: Damit die Rechtsabteilung von Google überhaupt ein Prüfverfahren einleitet, muss eine ausführliche rechtliche Beanstandung vorgelegt werden. Google fordert: „Bitte begründen Sie ausführlich, warum der Inhalt unter den oben genannten URLs Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist.“ Zitieren Sie dabei nach Möglichkeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist daher erforderlich, die rechtlichen Gründe für die Rechtswidrigkeit der Bewertung anzugeben. Solche rechtlichen Ausführungen dürfen nur von einem Anwalt für einen betroffenen Kunden vorgenommen werden (und natürlich auch vom Kunden selbst - zu seinen Erfolgsaussichten siehe oben).


7. Wann Google Rezension unzulässig?

Bewertungen auf Google, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, sind rechtswidrig und müssen entfernt werden. Eine solche Verletzung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Unwahre Behauptungen, Meinungen mit unrichtigen Fakten, Meinungen ohne Faktenbasis oder Schmähkritik sind unzulässig.

Zusätzlich gibt es die Google-Richtlinien für Rezensionen, die vorgeben, welche Bewertungen nicht toleriert werden. Dazu gehören unter anderem:

Voraussetzungen:
  • Spam-Bewertungen, die mehrfach von verschiedenen Accounts abgegeben werden
  • Nicht themenrelevante Bewertungen
  • Sexuell explizite und unangemessene Inhalte
  • Identitätsdiebstahl und Bewertungen von Fake-Accounts
  • Interessenkonflikte
  • Bewertungen von Mitarbeitern

Es ist ersichtlich, dass das Löschen negativer Google-Bewertungen eine komplexe juristische Angelegenheit ist. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, da Agenturen hierzu nicht berechtigt sind.


8. Falsche Behauptung / Rufschädigung

Es ist untersagt, falsche Tatsachenbehauptungen über andere auf Google zu verbreiten. Tatsachen sind beweisbare Aussagen wie beispielsweise „der Arzt hat mich behandelt“ oder „der Verkäufer hat die bestellte Größe nicht geliefert“. Meinungen hingegen sind subjektive Einschätzungen (z.B. „ich wurde schlecht bedient“ oder „der Verkäufer war unhöflich“). Sind die falschen Tatsachenbehauptungen ehrverletzend (z.B. „wurde wegen Mordes verurteilt“), ist die Bewertung strafbar (Verleumdung oder üble Nachrede). In diesem Fall ist Google dazu verpflichtet, die Identität des Verfassers der Bewertung preiszugeben.

Ob eine rufschädigende Bewertung gelöscht werden kann, hängt oft davon ab, ob eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt oder ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Ein Anwalt kann in dieser Angelegenheit weiterhelfen.


9. Schmähkritik & Rufschädigung

Viele Betroffene sehen in jeder Kritik eine Rufschädigung. Eine herabsetzende Äußerung wird jedoch erst dann zur Schmähkritik, wenn die Diffamierung der Person und nicht mehr die sachliche Kritik im Vordergrund steht. Unzulässige Schmähungen sind demnach selten. Beachten Sie jedoch, dass auch eine angemessene Kritik als Rufschädigung gelten kann. Im Falle einer strafbaren negativen Google-Bewertung muss diese immer entfernt werden.

Ob eine rufschädigende Bewertung gelöscht werden kann, hängt oft davon ab, ob eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt oder ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Ein Anwalt kann in dieser Angelegenheit weiterhelfen.


10. Wann Richtlinienverstoß bei Google?

Laut den Vorschriften von Google für Bewertungen sind nur Inhalte, die sich auf das Thema beziehen und auf wirklichen Erfahrungen basieren, zulässig. Verboten sind insbesondere Rezensionen ohne eigene Erfahrung, mit anstößiger Sprache, Drohungen, Hass oder Inhalten im Namen anderer Personen (Identitätsdiebstahl). In der Praxis verstoßen zahlreiche Bewertungen gegen die Vorschriften von Google für Bewertungen, indem sie ohne eigene Erfahrung abgegeben werden, indem das eigene Unternehmen bewertet wird, wenn Mitarbeiter oder ehemalige Arbeitnehmer über ihre Berufserfahrung posten oder indem negative Inhalte über einen Konkurrenten veröffentlicht werden, um dessen Bewertungen zu beeinflussen.

Übrigens ist der Kauf von positiven Google Bewertungen ebenfalls gegen die Vorschriften von Google. Wer meint, Google Bewertungen kaufen zu müssen, wird bald feststellen, dass Google diese Praktik erkennt und oft löscht.


11. Negative Rezension ohne Inhalt entfernbar?

Natürlich besteht die Möglichkeit, unkommentierte Ein-Stern Bewertungen bei Google zu entfernen. Wenn der Verfasser der Bewertung keine eigenen Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht hat, handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung. Laut den Google-Bewertungsrichtlinien dürfen nur eigene und tatsächliche Erfahrungen bewertet werden. Wenn keine eigene Erfahrung vorliegt, ist die Bewertung als Fake-Bewertung anzusehen, die Google entfernen muss. Die Sternebewertung spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Ein-Stern Bewertung mit oder ohne Kommentar handelt. Google ist verpflichtet, Bewertungen zu entfernen, bei denen der Verfasser keine eigenen Erfahrungen bewerten oder nicht beweisen kann. Es ist daher nicht vorteilhaft, Google mitzuteilen, dass Sie den Verfasser der Bewertung kennen. Normalerweise ist es nicht möglich zu wissen, wer die Bewertung tatsächlich verfasst hat, auch wenn der verwendete Name bekannt ist. Nur der Verfasser selbst weiß, wer er oder sie ist.


12. Löschungsdauer negativer Rezensionen

Unser Prüfverfahren, das gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs durchgeführt wird, dauert in der Regel etwa 7 Tage. Wenn Sie eine rechtlich einwandfreie Beschwerde bei Google einreichen, leitet die Rechtsabteilung von Google Ihre Beschwerde an den Verfasser der Bewertung weiter. Während des Verfahrens prüft Google, ob die Bewertung rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Nach Abschluss des Prüfverfahrens entscheidet Google, ob Ihre Beschwerde berechtigt ist und die Bewertung entfernt wird oder nicht. Es ist also von Anfang an wichtig, dass Sie starke juristische Argumente vorbringen.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Google, das Ergebnis des Prüfverfahrens mitzuteilen. Wenn eine Rechtsverletzung festgestellt wird, muss Google die Bewertung einfach nur entfernen. Der Portalbetreiber ist nicht verpflichtet, die Bewertung sofort zu löschen. Zunächst muss geprüft werden, ob die Bewertung offensichtlich rechtswidrig ist. Der Portalbetreiber haftet nicht automatisch für rechtswidrige Bewertungen, sondern erst ab Kenntnis und Verweigerung der Löschung. Daher können Sie Google nicht auf Schadenersatz verklagen, wenn eine Bewertung rechtswidrig war, aber nach Ihrer Beschwerde sofort entfernt wurde.


13. Kosten: Löschung pro Google Rezension

Die Preise für die Beanstandung und Löschung von Bewertungen auf Google sind fair und überschaubar. Wir haben unsere Arbeitsprozesse im Laufe der Jahre optimiert, was es uns ermöglicht, Ihnen günstige Pauschalpreise anzubieten. Die Abrechnung erfolgt pro betroffener Bewertung (nicht pro entfernter Bewertung, da erfolgsabhängige Honorare für Anwälte illegal sind). Wenn Sie viele Bewertungen entfernen möchten, bieten wir Ihnen Mengenrabatte oder Rabatte für wiederkehrende Kunden an. Rufen Sie uns einfach kurz an, um die Preise zu erfahren.

Unsere Pauschalpreise decken alle Schritte ab, die erforderlich sind, um gegen Google vorzugehen. Dies umfasst die Beanstandung, die Einleitung des Prüfverfahrens sowie die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens. Weitere Kosten entstehen nur im Falle gerichtlicher Schritte. Eine Klage gegen Google ist jedoch äußerst selten erforderlich.


14. Übernimmt die Versicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nur Kosten in einem Rechtsschutzfall ab. Ein Verstoß gegen Google tritt erst auf, wenn Google sich weigert, eine Bewertung zu überprüfen oder eine rechtswidrige Bewertung nicht löscht. Einige Versicherer können aus Kulanz handeln, auch wenn kein Rechtsschutzfall vorliegt. Wenn ein Anwalt behauptet, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung von Bewertungen deckt, ist dies jedoch falsch. Beachten Sie jedoch, dass Sie möglicherweise eine Selbstbeteiligung haben und dass die Versicherung den Vertrag bei jeder Schadensmeldung kündigen kann. Die Einschaltung der Versicherung lohnt sich daher nicht unbedingt bei 1 oder 2 Bewertungen.

Es ist jedoch möglich, dass die Rechtsschutzversicherung das Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung bezahlt, sofern dieser keine vertragliche Beziehung zu Ihnen hat. Natürlich müssen Sie den Verfasser identifizieren können und seine persönlichen Daten haben.


15. Was tun bei negativen Google Rezensionen?

Die optimale Vorgehensweise bei einer schlechten Google Rezension besteht darin, einen versierten Anwalt einzuschalten. Nur mit seiner Unterstützung sollten Sie sich um das Entfernen schlechter Google Bewertungen kümmern. Spezialisierte Juristen haben nämlich zahlreiche Vorzüge: Ihre jahrelange Expertise und das Löschen von Tausenden negativer Google Bewertungen!

Seit vielen Jahren lassen wir ungünstige Google Bewertungen löschen. Unerfahrenheit kann die Aussicht auf Löschung beeinträchtigen. Die Beanstandung muss so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß anhand der Beanstandung leicht und ohne gründliche juristische Überprüfung bestätigt werden kann. Nur dann wird Google die Beanstandung tatsächlich an den Verfasser weiterleiten.

Neben dem fachlichen Know-how ist die Schnelligkeit der Löschung von entscheidender Bedeutung. Wir kontaktieren Google normalerweise noch am selben Tag wie unser Auftragseingang und fordern die unverzügliche Löschung des negativen Eintrags. Die Rechtsabteilung von Google reagiert dann prompt und leitet das Prüfverfahren ein. Je rascher Sie die schlechte Google Bewertung entfernen lassen können, desto geringer ist ihr Schadenspotential.


16. Antworten auf Rezensionen?

Das Prinzip lautet: Keine Antwort! Wir empfehlen grundsätzlich, auf Bewertungen nicht zu reagieren. Hier sind einige Gründe, die gegen das Antworten auf Bewertungen sprechen:
  • Antworten haben keinen Einfluss auf die Sternebewertung
  • Antworten werden selten gelesen
  • Kunden ignorieren schlecht bewertete Unternehmen

Das Kommentieren von Bewertungen sollte das letzte Mittel sein, wenn ein schlechter Eintrag vorliegt. Zunächst sollten Sie versuchen, eine negative Google-Rezension zu löschen, anstatt darauf zu antworten. In unserer Erfahrung sträubt sich Google sogar, bei kommentierten Rezensionen das Prüfverfahren durchzuführen. Wenn Sie also Ihren guten Ruf schützen möchten, sollten Sie schlechte Kritik entfernen lassen. Wenn dies nicht gelingt, sollten Sie eine überlegte Antwort formulieren. Beachten Sie: Sie können Bewertungen nur kommentieren, wenn Sie bereits Inhaber des Unternehmens sind. Das bereits von Google erstellte Unternehmensprofil können Sie über die Schaltfläche „Sind Sie der Inhaber des Unternehmens?“ beanspruchen. Um die Bewertungen verwalten zu können, müssen Sie anschließend einen Google-My-Business-Account erstellen.

Bitte beachten Sie: Ärzte und Zahnärzte unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Wenn ein Arzt eine Bewertung kommentiert und der Patient dabei identifizierbar ist, macht er sich nach § 203 StGB strafbar und verstößt gegen § 9 MBO. Die Offenlegung der Patienten-Eigenschaft erfüllt bereits den Straftatbestand. Ärzte und Zahnärzte (sowie Anwälte) sollten daher niemals Kommentare unter Google-Bewertungen veröffentlichen.


17. Google Rezensionen deaktivieren?

Viele Klienten fragen uns, ob es möglich ist, Google-Rezensionen zu deaktivieren oder wie man das Unternehmen bei Google entfernen kann. Leider ist es nicht möglich, die Google Bewertungen abzuschalten. Unternehmen müssen sich anonym bewerten lassen (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Wenn Sie am Markt tätig sind, müssen Sie mit Kritik rechnen. Solange Ihr Unternehmen besteht, können Sie die Bewertungsfunktion auf Google Maps nicht deaktivieren oder den Google Maps Eintrag löschen.

Auch der oft geäußerte Wunsch nach Löschung des Google Maps Eintrags funktioniert nicht. Sie können den Maps-Eintrag bei Google My Business entfernen und löschen. Das führt jedoch nicht zur Löschung des Google-Profils oder der Bewertungsfunktion. Sie verlieren lediglich die Verbindung zwischen dem Google My Business-Eintrag und dem Google Maps Eintrag. Die Bewertungen bleiben erhalten. Dasselbe passiert, wenn Sie den Status des Unternehmens auf „dauerhaft geschlossen“ setzen. Auch in diesem Fall bleiben alle Bewertungen bestehen. Wir haben jedoch beobachtet, dass mit dem Vermerk „dauerhaft geschlossen“ gekennzeichnete Einträge nach einigen Wochen verschwinden. Es ist jedoch möglich, dass Sie dadurch auch potentielle Kunden verlieren.

Seien Sie vorsichtig bei Agenturen, die Ihnen versprechen, alle Google Bewertungen und die Bewertungsfunktion zu entfernen. Dies ist bei Google nicht zulässig und daher illegal.


18. Bewerter abmahnen

Wenn eine Bewertung inhaltlich unzulässig und somit rechtswidrig ist, kann man den Autor auch abmahnen. In diesem Fall muss er die Bewertung umgehend entfernen, eine Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten tragen. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur dann möglich, wenn man sicher nachvollziehen und beweisen kann, wer der Verfasser ist. Zudem muss die Bewertung inhaltlich rechtswidrig sein, beispielsweise eine falsche Tatsachenbehauptung enthalten. Aufgrund der Anonymität der Bewertung gelingt dies in der Praxis nur selten. Wenn es sich jedoch um eine strafbare Bewertung handelt, gibt es mittlerweile sogar einen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber des Portals, um die Daten des Verfassers offenzulegen.


19. Falsche Aussage in positiver Bewertung?

Gelegentlich verstecken Bewerter Kritik und falsche Aussagen hinter positiven Bewertungen mit 4 oder 5 Sternen, um zu verhindern, dass der Betroffene die Kritik sieht und löschen lässt. Tatsächlich lesen viele Unternehmen negative Bewertungen eher als positive Bewertungen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass falsche Aussagen niemals akzeptabel sind, auch nicht in positiven Bewertungen.


20. Entfernung durch Agentur?

Im Internet gibt es zahlreiche unseriöse Angebote von Agenturen, die angeblich preiswerte und garantierte Löschungen von Bewertungen auf Google anbieten. Diese sollten Sie schnell vergessen. Weder Anrufe bei Google Germany GmbH noch das Klicken auf die Melde Flagge führen zur Löschung. Stattdessen verlangt die Rechtsabteilung eine rechtliche Begründung, einschließlich Angabe der gesetzlichen Bestimmungen, die zeigen, warum die Bewertung rechtswidrig ist.

Agenturen: Der Vorgang gegen Google ist eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Nur Anwälte dürfen solche Rechtsdienstleistungen erbringen. Agenturen sind von dieser Rechtsberatung ausgeschlossen. Im Jahr 2021 hat das Landgericht Stuttgart einer Agentur untersagt, das Entfernen von Google-Bewertungen anzubieten und durchzuführen, da dies eine rechtliche Tätigkeit darstellt. Es ist auch eine unzulässige Rechtsdienstleistung, wenn eine Agentur mit einem Anwalt zusammenarbeitet (verbotenes Erfüllungsgehilfen Modell).


21. Gebühren erfolgsabhängig?

Zahlung bei Erfolg: Oftmals stellen Kunden die Frage nach einer erfolgsabhängigen Bezahlung. Solche Zahlungsmodelle sind für Dienstleister wie Rechtsanwälte untersagt, auch für Versicherungsvermittler (vgl. Entscheidung des BGH vom 6. Juni 2019 - I ZR 67/18).


22. Muster / Anleitungen für Löschung?

Es gibt keine Muster oder Anleitungen für die Löschung von Google Bewertungen. Solche Vorlagen aus dem Internet sind unbrauchbar, da jede Bewertung aus einem anderen Grund rechtswidrig sein kann. Wenn Sie eine unzulässige Bewertung entfernen möchten, müssen Sie die entsprechenden Gründe juristisch überzeugend darlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Google kein Interesse daran hat, negative Bewertungen zu löschen. Die Löschung solcher Bewertungen ist mit großem Aufwand verbunden, und die Mitarbeiter von Google lehnen die meisten Beschwerden ab und behaupten, dass die Bewertung zulässig ist. Eine bessere Option ist die Vertretung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, da diese die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung deutlich erhöhen kann.


23. Strafrechtliches Problem? Anzeige erstatten?

Wenn jemand auf Google eine negative Rezension hinterlässt, könnte dies eine Straftat darstellen. Folgende Straftatbestände kommen in Bezug auf schlechte Google Bewertungen in Frage:
  • Beleidigung, § 185 StGB
  • Üble Nachrede, § 186 StGB
  • Verleumdung, § 187 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Erpressung, § 253 StGB

Rezensionen sind strafbar, wenn sie herabsetzende Werturteile enthalten. Wenn der Autor ehrverletzende Tatsachen behauptet, ohne dass diese beweisbar, wahr oder definitiv falsch sind, handelt es sich um üble Nachrede oder Verleumdung. Wenn der Verfasser den Betroffenen zu einem bestimmten Verhalten zwingen möchte (Nötigung) oder sogar finanzielle Forderungen stellt, handelt es sich um Nötigung oder Erpressung.

Soll ich eine Strafanzeige erstatten? Es ist möglich, aber nur sinnvoll, wenn der Bewerter seinen echten Namen bewertet hat und anhand seiner Aussagen identifiziert werden kann. Wenn der Verfasser anonym ist, kann man eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Über die IP-Adresse kann man höchstens den Internetanschluss herausfinden, über den die Rezension veröffentlicht wurde. Wenn mehrere Personen denselben Anschluss nutzen, ist eine Aussageverweigerung möglich, und die Strafanzeige ist nutzlos. Eine Strafanzeige und Abmahnung wegen strafbarer Erpressung sollten Sie nur stellen, wenn Ihnen jemand eine schlechte Bewertung in Aussicht stellt und dies mit finanziellen Forderungen verknüpft.


24. Fake Google Bewertungen

Fake Bewertungen auf Google stammen von Personen, die keine tatsächlichen Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben. Somit handelt es sich um Fälschungen, auch bekannt als Fake-Bewertungen, und verstoßen gegen geltende Vorschriften sowie gegen die Bewertungsrichtlinien von Google. Es ist möglich, solche unechten Bewertungen auf Google entfernen zu lassen.


25. Rechtswidrigkeit & Schadensersatz

Wenn es um Schadensersatz aufgrund einer negativen Bewertung auf Google geht, muss man zwischen entgangenem Gewinn und Schäden für die Durchsetzung von Rechten unterscheiden.

Im Allgemeinen besteht gegen Google kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Google die Bewertung sofort entfernt. Ein Schadensersatzanspruch richtet sich in der Regel nur gegen den Autor der Bewertung. Das betroffene Unternehmen muss beweisen, dass die Bewertung unrechtmäßig war und dadurch ein Gewinnverlust entstanden ist. Dies ist in der Praxis eigentlich nicht durchführbar.

Im Hinblick auf Anwaltskosten sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Wenn die Bewertung beispielsweise falsche Tatsachen enthält und somit unrechtmäßig ist, kann der Betroffene auf Kosten des Bewerter einen Anwalt engagieren, um die Entfernung der Bewertung zu fordern (z.B. AG Westerburg, Urteil vom 19.05.2020 - 21 C 68/20). Neben der Inanspruchnahme des Bewerters kann das Unternehmen gleichzeitig die Bewertungsplattform zur Entfernung auffordern. Der Autor der Bewertung hat auch die anfallenden Anwaltskosten zu tragen (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09).

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