FAQ - Alles zum Thema Google Bewertung löschen:
FAQ - Alles zum Thema Google Bewertung löschen:
Können auch rechtmäßige Google Bewertungen gelöscht werden?
Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen lassen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Google muss den Bewerter anschreiben, Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens im Zusammenahng mit der Reaktion des Bewerters auf die Beschwerde, kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung von Google erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält oder der Bewerter sich nicht ausreichend verteidigt.
Deshalb kann man grundsätzlich fast jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den vielen Fällen zugunsten des betroffenen Unternehmens aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie Behauptungen und Tatsachen ggf. beweisen bzw. „substantiieren“ müssen. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen löschen lassen spezialisiert ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen der Tätigkeit des Rechtsanwalts und einer „Löschagentur“?
Das Beantragen von Löschungen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Aufgabe. Aktuell haben sich in Deutschland einige Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Aber auch sogenannte “Löschagenturen” bieten das Thema Google Bewertung löschen an. Agenturen dürfen aber keine Rechtsdienstleistungen erbringen, vgl. RDG. Wenn die Agentur aber die Bewertung nicht juristisch prüfen darf, dann kann die Agentur auch nicht den besten juristischen Weg für Sie auswählen, der zur Löschung der Bewertung führt.
Als Anwälte gehen wir bei der Löschung von Rezensionen strategisch wie folgt vor:
- Meldung der Bewertung möglichst, ohne inhaltlich auf die Bewertung einzugehen. Das Prüfverfahren wird von Google eingeleitet.
- Wir weisen darauf hin, dass die Beweislast komplett beim Portal und beim Bewerter liegt.
- Wir machen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Google-Richtlinien geltend.
- Wir achten darauf, ob Google Prüfverfahrensfehlern begeht. Die Pflichten im Prüfverfahren von Google und Co hat der BGH festgelegt. Wenn Google einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet Google für die Bewertung. Dies ist ein erheblicher strategischer Vorteil. Wir mahnen Google und Co in diesen Fällen konsequent ab. Auch dies darf keine Agentur durchführen.
- Erst wenn der Bewerter substantiiert antwortet, werden wir inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Das hat den Vorteil, dass die Beweislast beim Gegner bleibt.
Nutzen Sie die Expertise von Volljuristen. Im Krankenhaus wollen Sie auch vom Chefarzt operiert werden und nicht von der Pflegekraft.
Greift meine Firmenrechtsschutzversicherung Thema Google Bewertung löschen?
Grundsätzlich ja! Viele unserer Mandanten nutzen ihre Firmenrechtsschutzversicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und Co. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Dies ist oft sehr kompliziert, jedoch erhalten wir in sehr vielen Fällen eine Zusage für die Kosten zum Thema Google Bewertung löschen. Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherung nachfragen, ob das Thema Google Bewertung löschen umfasst ist, dann wird man dies in den aller meisten Fällen verneinen. Warum dies nur teilweise richtig ist, erfahren Sie hier.
Tipp:
Was mache ich, wenn ich keine Firmenrechtsschutzversicherung habe?
Sie können jederzeit eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung beim Thema Google Bewertung löschen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten bei der von uns empfohlenen Versicherung zum Thema Google Bewertung löschen beginnt bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung zum Thema Google Bewertung löschen hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.
Bitte fragen Sie uns persönlich nach dieser Versicherung. Gerne per WhatsApp.
Alle Tipps und Vorteile bzgl. der Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung erfahren Sie hier.
Sind anonyme Google Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?
Ja! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).
Welche Google Bewertungen sind nicht löschbar?
Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Rezensenten ausgeht. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Rezensent muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie zum Beispiel Rechnungen oder Fotos vorlegen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung einer negativen Bewertung?
Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Rezensent die behaupteten Tatsachen beweisen kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden. Andere Mitbewerber geben eine Löschquote von 90 % an. Wir werben mit keiner genauen Quote, weil dies oft illegal (BRAO und UWG) ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass je höher die juristische Expertise, desto höher liegt die Wahrscheinlichkeit der Löschung. Wir beschäftigen uns den ganzen Tag nur mit dem Thema wie man Google Bewertungen löschen lassen kann.
Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?
Sehr viele Unternehmer, die schon einmal eine Bewertung an Google gemeldet haben, haben hierbei schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass viele der Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das „Drei Punkt Menü“ hinter der Bewertung tun:
Über dieses „Drei Punkte Menü“ melden die meisten Unternehmen die Bewertung nur nach den Google Richtlinien. Eine solche Meldung ist oft nicht ausreichend. Sie können die Bewertung nur anhand von vorgefertigten Meldungen und Gründen einreichen:
Diese Meldungen sind aber oft nicht ausreichend. Google eröffnet zwar ein Prüfverfahren nach den Google Richtlinien bzgl. der online Bewertungen, schreibt den Bewerter aber nicht an.
Wir dagegen melden die Bewertung bei Google in einem schriftlichen Verfahren primär auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung in einem sogenannten „Notice and Takedown Verfahren“. Ein solches Verfahren führt in fast allen Fällen dazu, dass Google ein „echtes Prüfverfahren“ einleitet. Der Bewerter wird von Google dann angeschrieben. Der Bewerter hat dann 7 Tage Zeit sich zu rechtfertigen. Erfolgt keine und nur eine unzureichende Antwort des Rezensenten, dann ist Google zur Löschung der negativen Bewertung verpflichtet und wird die Bewertung zeitnah löschen.
Warum sind positive Google Bewertungen so wichtig?
Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44 %.
Dauer und Ablauf des Löschverfahrens bei Google Bewertungen
Bei Google dauert die Löschung einer negativen Bewertung ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Die meisten der negativen Bewertungen werden in dieser ersten Phase des Google Prüfverfahrens bereits gelöscht. Dies ist der Fall, wenn der Rezensent auf die Anfrage von Google nicht oder nur unzureichend antwortet.
In der zweiten Phase des Prüfverfahrens, wenn der Rezensent sich verteidigt, kann eine weitere anwaltliche Stellungnahme erforderlich sein, damit die Bewertung gelöscht wird. Dieser Teil der Google-Prüfung verläuft erfolgreich, wenn der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann auch noch einmal zwei Wochen dauern. Soll es schneller gehen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das ist aber selten notwendig. Bewertungen werden von Google nicht gelöscht, wenn der Bewerter im Prüfverfahren alle erforderlichen Nachweise vorlegt. Ggf. kann der Bewerter dann aber wegen falscher Tatsachenbehauptungen in seiner Rezension abgemahnt werden, wenn nun die Identität des Bewerters bekannt ist.
Kann ich den Bewerter persönlich für die Bewertung haftbar machen und die Daten vom Bewertungsportal erhalten?
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wir mahnen den Bewerter ab und fordern ihn zu einer strafbewehrten Unterlassung auf. Voraussetzungen:
- Name und Adresse des Bewerters sind bekannt.
- Sie müssen dem Bewerter nachweisen, dass er die negative Bewertung veröffentlicht hat. Dies ist oft anhand der Bewertung (Foto und Name) und des individuellen Inhalts möglich. Zudem streiten die meisten Bewerter die Urheberschaft ihrer negative Rezension gar nicht ab.
- Der Bewerter verbreitet falsche Tatsachen oder darf Sie gar nicht bewerten.
Der Vorteil einer direkten Abmahnung liegt darin, dass Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Bewerter haben und eine Unterlassungserklärung verlangen können. Diese schützt vor erneuter negativer Bewertung.
Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG: Um die Daten des Bewerters herauszubekommen kann man gegenüber dem Portal die Daten herausverlangen. Die Herausgabe muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden und ist nur möglich, wenn durch die Bewertung eine Straftat wie zum Beispiel Beleidigung oder Verleumdung begangen wird. Wir haben in der Vergangenheit schon Deckungszusagen von der Rechtsschutzversicherung für dieses Verfahren erhalten.
Wird durch das Löschen von Google Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?
Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, gefälschte Beurteilungen, nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen von anonymen Nutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.
Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?
Rezensenten tragen durchaus ein Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB oder der Verleumdung strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Rezensent. Mit anderen Worten: Kann der Rezensent vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er verurteilt werden! Es ist unglaublich, dass sich täglich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten. Leider verfolgen die Staatsanwaltschaften diese Delikte nur selten. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie die Ansprüche im Strafrecht durchsetzen.
Kann meine negative Bewertung gelöscht werden?
Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen lassen bzw. angreifen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält.
Wie kann ich bei Google meine Rezension löschen?
Über das Drei Punkte Menü neben der Bewertung kann man diese Meldungen gegenüber Google abgeben, aber dabei handelt es sich nur um eine Meldung nach den Google Richtlinien. Eine solche Meldung ist oft nicht ausreichend.
Google eröffnet zwar ein Prüfverfahren nach den Google Richtlinien bzgl. der online Bewertungen, schreibt den Bewerter aber nicht an.
Wir dagegen melden die Bewertung bei Google in einem schriftlichen Verfahren primär auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung in einem sogenannten „Notice and Takedown Verfahren“. Ein solches Verfahren führt in fast allen Fällen dazu, dass Google ein „echtes Prüfverfahren“ einleitet. Der Bewerter wird von Google dann angeschrieben. Der Bewerter hat dann 7 Tage Zeit sich zu rechtfertigen. Erfolgt keine und nur eine unzureichende Antwort des Rezensenten, dann ist Google zur Löschung der negativen Bewertung verpflichtet.